REACh-Verordnung
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Die REACh-Verordnung ist eine EU-weite Verordnung und dient dem verbesserten Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken aus chemischen Stoffen. Sie fördert alternative Methoden zur Risikobewertung von Stoffen, um die Zahl der Tierversuche zu reduzieren.
Die europäische Chemikalienagentur ECHA hat eine Liste besonders besorgniserregender Stoffe veröffentlicht, die die Kriterien des Artikels 57 der oben genannten REACH-Verordnung erfüllen und nach dem Verfahren des Artikels 59 der Verordnung ermittelt wurden. Eine Liste mit den als gefährlich eingestuften Produkten finden Sie unter: https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table
Die Firma WSD – Werkezuge, Schrauben, Drehteile GmbH ist im Sinne von REACH ein nachgeschalteter Anwender und somit nicht für die Registrierung von Stoffen verantwortlich, noch besteht die Pflicht zur Erstellung von Sicherheits-Datenblättern. Unsere Lieferanten sind dazu verpflichtet, die Verwendung von registrierungs-pflichtigen Stoffen in Produkten, die wir von ihnen beziehen, zu registrieren und dies an unsere Einkaufsabteilung zu melden. Wir sind für die Umsetzung von REACH auf die Informationen unserer Lieferanten angewiesen und stehen daher im engen Informationsaustausch mit ihnen.
Unsere Produkte sind Erzeugnisse gemäß Artikel 3, Absatz 3, der REACh-Verordnung („Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt“) und setzen bei normaler Anwendung keine Stoffe frei.
Lieferanten sind verpflichtet, Abnehmer darüber zu informieren, wenn ihre Erzeugnisse einen SVHC-Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Unsere Produkte enthalten derzeit keine Substanzen aus der SVHC-Liste mit einer Konzentration über diesem Grenzwert.
Basierend auf unserem derzeitigen Kenntnisstand, der sich aus den Produktinformationen unserer Lieferanten ergibt, ist nicht zu erwarten, dass in unseren Produkten Stoffe der aktuellen REACHListe in einer Konzentration über 0,1 Massen-prozent enthalten sind.
Um unseren Kunden die kontinuierliche Versorgung mit zuverlässigen und sicheren Produkten zu gewährleisten, stellen wir sicher, dass unsere Lieferanten alle Anforderungen in Bezug auf chemische Stoffe und Materialien erfüllen, und dadurch keine Substanzen aus der Kandidatenliste der besorgniserregenden Stoffe (SVHC) für die Herstellung unserer Produkte verwendet werden.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.